Keine Dokumentation Ihrer Daten bei der Krankenkasse oder anderen offiziellen Behörden, die Ihnen in der Zukunft Komplikationen im Arbeitsleben (z.B. Verbeamtung) oder bei der Aufnahme von Versicherungen bereiten könnten.
(Beim Abschluss von Arbeitsunfähigkeits-, Lebens- und privaten Krankenversicherungen kann es erhebliche Risikozuschläge geben, wenn Sie bei der Gesundheitsprüfung angeben müssen, dass Sie in psychotherapeutischer Behandlung gewesen sind. Bei privat finanzierter Psychotherapie oder Beratung sind weder Sie noch ich dazu verpflichtet, hierzu gegenüber den Versicherungen Angaben zu machen.)
Sie müssen keine Anträge auf Kostenerstattung bei der Krankenkasse stellen. Formulare und Gutachten entfallen. Sie und Ihre Therapeutin können sich von der ersten Sitzung an ganz auf Ihr Anliegen konzentrieren.
Sie können selbst Anzahl und Häufigkeit der Sitzungen bestimmen und sind dabei nicht an Vorschriften der Krankenkassen gebunden.
Häufig haben Menschen akuten Leidensdruck, können jedoch durch lange Wartezeiten bei Kassentherapeuten keine entsprechenden Hilfemaßnahmen erhalten. Im schlimmsten Fall können lange Wartezeiten sogar dazu beitragen, seelische Leiden zu verschlimmern oder zu chronifizieren.
Krankenkassen übernehmen die Kosten für Ihre Sitzungen nur, wenn eine psychische Diagnose nach ICD 10 vorliegt. Aber nicht jeder Ratsuchende hat eine psychische Erkrankung.
Dies gilt nicht nur bei Beratung für Einzelpersonen, sondern auch bei Paarberatung (und Paartherapie): Diese werden grundsätzlich nicht von den Krankenkassen übernommen.
Sie können die Sitzungskosten gemäß § 33 EstG unter "außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art" steuerlich absetzen.
Das Honorar für psychotherapeutische Leistungen wird durch die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) festgelegt. Für eine Einzelbehandlung Verhaltenstherapie à 50 Minuten beträgt das Honorar 131,15 Euro (nach GOP Nummer 870) . Wir berechnen das gleiche Honorar, wie bei Privatversicherten oder Beihilfeempfängern.